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Förderverein
- Kloster/Schloß Bentlage
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- Mitgliederversammlung
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- Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Fördervereins.
- Sie findet im 1. Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres statt.
Die Mitgliederversammlung wählt u.a. den Vorstand, dessen Amtszeit 2 Jahre
beträgt. Jedes Mitglied des Fördervereins ist Mitglied der
Mitgliederversammlung und damit stimmberechtigt.
Alle weiteren Einzelheiten finden Sie unter §7 der Satzung.
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